Steuernews für Klienten
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Weitere Artikel der Ausgabe September 2025:
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Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen. Artikel lesen
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Warnung der Finanz: Vorsicht vor Internetbetrug!
Betrügerische E-Mails, SMS oder Telefonanrufe werden auch im Namen der österreichischen Finanz getätigt. Artikel lesen
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Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen. Artikel lesen
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Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden. Artikel lesen
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Verlängerung der Austauschfrist für Signaturkarten in Registrierkassen
Auslaufen des Zertifikates bei RKSV Signaturkarten. Artikel lesen
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Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025
Bis Ende September gibt es für Unternehmer einiges zu beachten. Artikel lesen
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Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline
Keine postalischen Zustellungen mehr ab 3.9.2025. Artikel lesen
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Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft
Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden? Artikel lesen
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Wie fördert man Unternehmergeist?
Flexible Unternehmenskultur, kurze Entscheidungswege, Innovationsbereitschaft. Artikel lesen
Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?
Für nicht buchführende Steuerpflichtige (im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) besteht die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben für die Einkommensteuer pauschal zu ermitteln. Zum Beispiel können im Zuge der Basispauschalierung Gewerbetreibende und selbständig Erwerbstätige im Rahmen der Gewinnermittlung die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz vom Umsatz ansetzen, wenn die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres bestimmte Grenzwerte nicht überschritten haben. Diese Grenzwerte wurden nun ab 2025 erhöht. Gilt für die Veranlagung 2024 noch ein Wert von € 220.000,00, so steigt dieser für die Veranlagung 2025 auf € 320.000,00 und ab 2026 auf € 420.000,00.
Der Durchschnittssatz zur Berechnung der pauschalen Betriebsausgaben beträgt grundsätzlich für die Veranlagung 2024 12 % (höchstens € 26.400,00), für die Veranlagung 2025 13,5 % (höchstens € 43.200,00) und für die Veranlagung 2026 15 % (höchstens € 63.000,00).
Dieser Durchschnittssatz reduziert sich auf 6 % (für die Veranlagung 2024 höchstens € 13.200,00, für die Veranlagung 2025 höchsten € 19.200,00 und für die Veranlagung 2026 höchstens 25.200,00) bei bestimmten Einkünften bzw. Tätigkeiten wie z. B. aus kaufmännischer oder technischer Beratung, von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern oder aus schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit.
Auch ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen die abziehbaren Vorsteuerbeträge für die Berechnung der Umsatzsteuer pauschal mit 1,8 % der Umsätze zu ermitteln. Der Höchstbetrag des Vorsteuerpauschales wurde von € 3.960,00 für die Veranlagung 2024 auf € 5.760,00 für die Veranlagung 2025 und auf € 7.560,00 ab der Veranlagung 2026 angehoben.
Weitere Bestimmungen zur Anwendung der Basis- und Vorsteuerpauschalierung sind zu beachten.
Stand: 26. August 2025