Steuernews für Klienten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe September 2025:
-
Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen. Artikel lesen
-
Warnung der Finanz: Vorsicht vor Internetbetrug!
Betrügerische E-Mails, SMS oder Telefonanrufe werden auch im Namen der österreichischen Finanz getätigt. Artikel lesen
-
Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?
Grenzwerte für die Anwendung sowie Prozentsätze und Höchstbeträge für das Pauschale wurden erhöht. Artikel lesen
-
Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen. Artikel lesen
-
Verlängerung der Austauschfrist für Signaturkarten in Registrierkassen
Auslaufen des Zertifikates bei RKSV Signaturkarten. Artikel lesen
-
Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025
Bis Ende September gibt es für Unternehmer einiges zu beachten. Artikel lesen
-
Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline
Keine postalischen Zustellungen mehr ab 3.9.2025. Artikel lesen
-
Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft
Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden? Artikel lesen
-
Wie fördert man Unternehmergeist?
Flexible Unternehmenskultur, kurze Entscheidungswege, Innovationsbereitschaft. Artikel lesen
Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag in Höhe von 15 % für Aufwendungen für bestimmte thermisch-energetische Sanierungen oder für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem als Betriebsausgabe bzw. als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Bei betrieblichen Einkünften steht der Öko-Zuschlag erstmalig in jenem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 beginnt, und letztmalig im darauffolgenden Wirtschaftsjahr zu.
Er steht nicht für Wirtschaftsgüter zu, für die ein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen wird.
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht der Öko-Zuschlag für Aufwendungen zu, die in den Kalenderjahren 2024 und 2025 anfallen. Werden die dem Öko-Zuschlag zugrundeliegenden Aufwendungen verteilt berücksichtigt, kann der Öko-Zuschlag entweder zur Gänze sofort oder entsprechend der Verteilung berücksichtigt werden.
Stand: 26. August 2025