Stefan Tengler Steuerberatung

Sie sind hier:

Steuernews für Klienten

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2024:

Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 von Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: € 10.000,00 - € 400.000,00) beträgt als Pauschalförderung zwischen € 167,50 und € 2.685,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 bis 12:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Für die Beantragung benötigt man eine ID-Austria, eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) und eine korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code).

Für die Beantragung sind alle Voraussetzungen und Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ einzuhalten. Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.6.2024.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: mpix-foto - stock.adobe.com

Stefan Tengler Steuerberatung Stefan Tengler Steuerberatung work Aignerstraße 78 5026 Salzburg Österreich work +43 662 451656 fax +43 662 451656-30 www.wt-tengler.at 47.783347 13.079988
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369